Beratung zur Pflege

Beratungsbesuche nach § 37.3 und Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

Beratungsgespräch nach § 37.3

Haben Sie Pflegegrad 2 oder höher und es kommt kein ambulanter Pflegedienst regelmäßig ins Haus? Dann sind Sie dazu verpflichtet, halbjährlich sogenannte Beratungsgespräche in Anspruch zu nehmen. Diese dienen dazu, dass Ihre Pflegekasse regelmäßig eine Rückmeldung dazu bekommt, ob Ihre häusliche Pflege/ Versorgung sichergestellt ist, ob noch Verbesserungspotenzial vorhanden ist oder ob die Pflegekasse vielleicht sogar aktiv werden muss, um Ihre Situation zu verändern. 


Mögliche Themen für eine Beratung:

  • Welche Hilfs- und Entlastungsangebote kann ich in Anspruch nehmen?
  • Was mache ich, wenn…?
  • Muss mein:e Angehörige:r ins Pflegeheim? 
  • Ist der Pflegegrad meine:r Angehörigen gerechtfertigt?
  • Wie kann ich lernen, besser mit der Situation umzugehen?
  • Entwicklung eines Notfallplans
  • etc.

Wie läuft die Beratung ab?

Bei weiteren Fragen könnt ihr mich auch gerne jederzeit per Mail über info@care-for-you.net kontaktieren.

F.A.Q.

In der Regel sollten Sie innerhalb von zwei Wochen einen Termin vereinbaren können.

Das wäre sogar wünschenswert! 4 Ohren hören mehr als 2. Die pflegebedürftige Person sollte nach Möglichkeit nicht alleine beim Beratungsgespräch sein. Es wäre schön, wenn mind. die Hauptpflegeperson oder eine andere Person nach Wahl dabei wäre.

Alter Mann mit Zigarre
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